Barrierefreie Webseiten
IXSOL gestaltet barrierefreie Websites pünktlich zum Barrierefreiheitsgesetz (BaFG).
Aufgrund der kürzlich gesetzlich verabschiedeten Maßnahmen zur Festlegung von Barrierefreiheitsanforderungen (BaFG) gewinnt dieses Thema auch bei IXSOL zunehmend an Bedeutung.
Ein aktuelles Beispiel ist unser Projekt zum Relaunch des Webauftritts des Landes Salzburg, bei dem die Einhaltung aller Richtlinien zur Barrierefreiheit eine der Grundanforderungen ist. Besonders öffentliche Einrichtungen und Unternehmen profitieren bereits jetzt von solchen Maßnahmen. Aber auch kleinere Unternehmen sollten sich bereits Gedanken zu diesem wichtigen Thema machen.
Mit unseren unten stehenden Informationen und der kostenlosen Checkliste möchten wir Sie dabei unterstützen, Ihre Website barrierefrei zu gestalten.
Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz
Ab Mitte Juni 2025 tritt auch in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Für alle Unternehmen, deren Websites sich direkt an Endverbraucherinnen und Endverbraucher richten (B2C), bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die Weichen für eine vollständig barrierefreie Webpräsenz zu stellen. Als erfahrene Webdesign-Agentur unterstützen wir Unternehmen dabei.
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen und eine Checkliste für barrierefreies Webdesign.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Fordern Sie unsere kostenloste Barrierefreiheit-Checkliste an und überprüfen Sie selbst, ob Ihre Website die BaFG-Anforderungen erfüllt.
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Bald müssen B2C-Websites barrierefrei sein.
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft und bringt wichtige Neuerungen für die Gestaltung digitaler Auftritte mit sich. Ziel des Gesetzes ist es, die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen deutlich zu verbessern. Damit setzt Österreich die Vorgaben des European Accessibility Act um.
Konkret bedeutet dies: Ab Mitte 2025 müssen alle Webseiten, die sich direkt an Endverbraucherinnen und Endverbraucher (B2C) richten, den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen. Welche Unternehmen und Websites von der Regelung ausgenommen sind, erfahren Sie in unseren Barrierefreiheit-FAQ.
Das Barrierefreiheitsgesetz hat weitreichende Auswirkungen. Vor allem digitale Angebote wie Websites und Online-Shops müssen barrierefrei gestaltet werden. Die Nichteinhaltung der Vorgaben kann empfindliche Strafen nach sich ziehen: Im schlimmsten Fall drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 100.000 €.
Die Umsetzung von Barrierefreiheit sollte jedoch nicht nur aus Angst vor Strafen erfolgen: Sie ermöglicht es auch, eine breitere Zielgruppe anzusprechen und den Kreis der Kundinnen und Kunden langfristig zu erweitern.
Checkliste für barrierefreie Websites
Sichern Sie sich unsere Barrierefreiheit-Checkliste per Mail.
Die Barrierefreiheit-Checkliste ist in folgende Bereiche aufgeteilt:
- HTML
- Farben & Kontraste
- Verlinkungen
- Seitentitel für Webseiten
- Überschriften
- Tabellen, Grafiken & Bilder
- Sprache
Zum Thema Barrierefreiheit
Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen vom Barrierefreiheitsgesetz betroffen ist und welche Maßnahmen auf Ihrer Website ergriffen werden müssen?
Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Was ist unter barrierefreiem Webdesign zu verstehen?
Um sicherzustellen, dass Ihre Website für alle zugänglich ist, sollte sie so gestaltet sein, dass Menschen mit verschiedenen Behinderungen und Einschränkungen sie problemlos nutzen können. Dazu zählen Seh- und Hörbehinderungen, motorische Einschränkungen sowie kognitive Beeinträchtigungen.
Zusätzlich sollte Ihre Website benutzerfreundlich sein, damit auch ältere Menschen oder Personen mit weniger technischem Verständnis sie ohne Schwierigkeiten bedienen können.
Was ist das BaFG?
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), auch bekannt als European Accessibility Act (BAFG), ist ein europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit. Es wurde am 19. Juli 2023 im Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 76/2023 veröffentlicht. Ziel des Gesetzes ist es, die Barrierefreiheit digitaler Produkte und Dienstleistungen zu verbessern, indem Unternehmen verpflichtet werden, barrierefreie Lösungen umzusetzen.
Das BaFG betrifft eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen, darunter Computer, Mobiltelefone, internetfähige Fernseher, E-Book-Reader und Verkaufsautomaten. Besonders im Fokus stehen jedoch digitale Dienste wie Websites und Online-Shops.
Wann gilt eine Website als barrierefrei?
Nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) gilt eine Website als barrierefrei, wenn sie ohne fremde Hilfe und ohne besondere Erschwernis genutzt werden kann.
Hier sind einige der wichtigsten Kriterien, die eine barrierefreie Website erfüllen sollte:
- Verwendung von „Leichter Sprache“: Eine klare und einfache Sprache, die Fachjargon vermeidet, verbessert die Verständlichkeit für Nutzerinnen und Nutzer mit Leseschwierigkeiten oder Sprachbarrieren. Inhalte in „Leichter Sprache“ sollten mit einem Klick aufrufbar sein.
- Zugänglichkeit für sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer: Die Website sollte mit Bildschirmleseprogrammen (Screenreadern) kompatibel sein, Alternativtexte für Bilder bereitstellen und eine klare, kontrastreiche Farbgestaltung aufweisen.
- Feedback und Unterstützung: Klare Anleitungen und Unterstützung in Form von Infografiken, häufig gestellten Fragen (FAQ), Chats und Kontaktformularen sollten bereitgestellt werden. Nutzerinnen und Nutzer sollten die Möglichkeit haben, Kontakt aufzunehmen, um auf Probleme mit der Barrierefreiheit hinzuweisen, wodurch die Website kontinuierlich verbessert werden kann.
- Für hörbehinderte Nutzerinnen und Nutzer:
Videos sollten untertitelt oder transkribiert sein, um den Inhalt auch ohne Ton zugänglich zu machen. - Für Nutzerinnen und Nutzer mit motorischen Einschränkungen:
Die Website sollte vollständig über die Tastatur bedienbar sein. - Responsives Webdesign: Die Website sollte auf verschiedenen Geräten wie Mobiltelefonen, Tablets und Desktop-PCs funktionieren und die Möglichkeit bieten, die Textgröße anzupassen, ohne die Funktionalität zu beeinträchtigen.
Welche Unternehmen sind vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen?
Nicht alle Websites müssen die Anforderungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) erfüllen.
Ausnahmen gelten insbesondere in folgenden Fällen:
- Private Webseiten:
Persönliche Blogs oder andere nicht-kommerzielle private Websites sind vom BGStG ausgenommen. - Unverhältnismäßige Belastungen:
Wenn die barrierefreie Gestaltung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde, können Ausnahmen gemacht werden.
Diese Ausnahmen sind jedoch restriktiv anzuwenden und müssen gut begründet sein.
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht handeln muss, ist es auf lange Sicht sinnvoll, Websites barrierefrei zu gestalten!
Denn, wie im nächsten Abschnitt erklärt, profitieren viele Internetnutzerinnen und -Nutzer davon.
Wie kann ich überprüfen, ob meine Website barrierefrei ist?
Um sicherzustellen, dass Ihre Website barrierefrei ist, können Sie folgende Werkzeuge verwenden:
- IXSOL Blog: Wir geben in unserem Blog wichtige Hinweise worauf man beim Gestalten einer barrierefreien Webseite achten sollte.
- WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool):
Dieses Tool scannt Ihre Website systematisch und gibt Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit, die Sie direkt umsetzen können. - BarrierefreiheitTest von Experte.de:
Überprüft 41 Merkmale in 8 Kategorien der Barrierefreiheit, wie z.B. Kontraste, Navigation und Alternativtexte. - Pagespeed Insights von Google: Analysiert die Geschwindigkeit Ihrer Webseiten auf verschiedenen Endgeräten.
- Einholen von Feedback von Nutzerinnen und Nutzern: Personen mit Einschränkungen können wertvolles Feedback geben, da sie die Website aus ihrer eigenen Perspektive erleben (z.B. durch Befragungen, Tests oder Interviews).
- Manuelle Überprüfung: Einige Zugänglichkeitsprobleme können durch manuelle Tests entdeckt werden, wie z.B. die Navigation der Website nur mit der Tastatur oder das Testen mit verschiedenen Screenreadern.
- Konsultation von Expertinnen und Experten: Fachleute für Barrierefreiheit können eine detaillierte Analyse durchführen und Verbesserungsvorschläge machen.
Wer profitiert von barrierefreien Websites?
Barrierefreies Webdesign schafft einen inklusiven Raum im Internet, von dem viele verschiedene Gruppen profitieren:
- Menschen mit Behinderungen: Nutzerinnen und Nutzer mit Sehbehinderungen, die auf Screenreader angewiesen sind, Menschen mit Hörbehinderungen, die auf Untertitel angewiesen sind, Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen, die alternative Eingabemethoden verwenden, sowie Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die von einer klaren und einfachen Webstruktur profitieren.
- Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen: Zum Beispiel Menschen mit einer Handverletzung, die Schwierigkeiten haben, eine Maus zu bedienen. Für sie ist eine Website, die vollständig über die Tastatur bedient werden kann, sehr hilfreich.
- Ältere Nutzerinnen und Nutzer: Visuelle, motorische und auditive Fähigkeiten können mit zunehmendem Alter nachlassen. Barrierefreies Webdesign erleichtert älteren Menschen die Nutzung des Internets.
- Suchmaschinenoptimierung: Eine barrierefreie Website ist oft auch suchmaschinenfreundlicher, was sich positiv auf die Sichtbarkeit in den Suchergebnissen auswirken kann.
- Nutzungskontexte: Untertitel für Videos können in lauten oder ruhigen Umgebungen eine große Hilfe sein.
- Langsame Internetverbindungen: Barrierefreie Webseiten sind oft besser strukturiert und optimiert, was das Laden der Seite auf Geräten mit langsamer Verbindung beschleunigt.
Hat Ihre Webseite das Zeug zum Barrierefreiheits-Champion?
Ab Mitte Juni 2025 tritt auch in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Für alle Unternehmen, deren Websites sich direkt an Endverbraucherinnen und Endverbraucher richten (B2C), bedeutet das: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die Weichen für eine vollständig barrierefreie Webpräsenz zu stellen.
Als erfahrene Webdesign-Agentur unterstützen wir auch Ihr Unternehmen dabei.
Wichtige Informationen und eine Checkliste für barrierefreies Webdesign finden Sie auf unserer Infoseite.