Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht abgeschlossen. Alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich IT‑Services, der IXSOL innovative solutions GmbH (im Folgenden „IXSOL“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern sie von IXSOL nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Zustandekommen des Vertrages
Alle Angebote von IXSOL sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch tatsächliche Leistungserbringung durch IXSOL zustande. Angaben in Preislisten, Katalogen oder Werbemedien stellen kein verbindliches Angebot dar.
Nebengebühren; Anzahlung
Allfällige Vertragsgebühren, Steuern, Abgaben und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Auftraggeber. IXSOL ist berechtigt, vor Leistungsbeginn eine angemessene Anzahlung zu verlangen und den Leistungsbeginn vom Zahlungseingang abhängig zu machen.
Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung sowie aus ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen. Änderungs‑ oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers führen zu gesonderten Termin‑ und Preisvereinbarungen. IXSOL schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund verspäteter oder mangelhafter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von IXSOL und berechtigen IXSOL zu einer Anpassung von Terminen und Vergütung.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist IXSOL berechtigt, Leistungen auszusetzen sowie Verzugszinsen gemäß UGB zu verrechnen.
Leistungsbereitstellung und Abnahme
Leistungen gelten als erbracht, sobald diese dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Etwaige Abnahmen haben unverzüglich zu erfolgen. Erfolgt innerhalb angemessener Frist keine Abnahme oder Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt.
Gewährleistung
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel binnen 14 Tagen ab Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. IXSOL ist berechtigt, Mängel zunächst durch Verbesserung zu beheben. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im gesetzlich zwingenden Ausmaß.
Haftung
IXSOL haftet dem Auftraggeber ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert des jeweiligen Vertrages, maximal auf die innerhalb der letzten zwölf Monate bezahlte Vergütung, begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverluste und Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene Datensicherungsmaßnahmen zu treffen.
Eigentum / Nutzungsrechte
Alle von IXSOL erstellten Konzepte, Entwürfe, Programme, Quellcodes, Grafiken, Texte und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum von IXSOL. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Ein Eigentums‑ oder Urheberrechtsübergang findet nicht statt. IXSOL ist berechtigt, erstelltes Know‑how projektübergreifend weiterzuverwenden. Der Einsatz von Open‑Source‑Software unterliegt deren jeweiligen Lizenzbedingungen.
Vertragsdauer / Kündigung
Sofern nicht ausdrücklich eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, werden Verträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende möglich. IXSOL ist berechtigt, Verträge aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen, insbesondere bei Zahlungsverzug oder schwerwiegenden Vertragsverstößen. Bis zur Vertragsbeendigung erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.
Datenschutz
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet werden. Details ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von IXSOL.
Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz von IXSOL. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Wien, April 2026
© IXSOL - innovative solutions gmbh